Wann benötige ich einen Nachweis für die Transportbefähigung?

Jeder, der mit seinem Pferd Geld verdient und dabei mehr als 65 km fährt, benötigt eine Transportbefähigungsbescheinigung, die auf Antrag in der Regel vom Veterinäramt des Kreises ausgestellt wird.

Man ist gerade mit seinen Pferden auf dem Weg zum Turnier und plötzlich fällt einem wieder ein, dass man vor ewiger Zeit einmal etwas über einen Transportbefähigungsnachweis für Pferde gelesen hat. Und direkt stellt man sich die Frage: Brauche ich eigentlich auch einen Nachweis, wenn ich meine Pferde zum Turnier fahre?

Leider kann diese Frage nicht einfach mit ja oder nein beantwortet werden, denn es gibt einige Punkte, die die korrekte Antwort beeinflussen.

Die Antwort steht in der „Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV)“.

Laut dieser benötigen alle Fahrer, die Nutztiere, dazu zählen auch Pferde, über eine Distanz von mehr als 65 km transportieren einen solchen Nachweis.

Dies betrifft auch private Transporteure, bei denen der Transport mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden ist, d.h. zum Beispiel die Fahrt zur Auktion oder zum Turnier.

Ausgeschlossen sind Hobbytierhalter, die ihre eigenen Pferde ausschließlich zu Hobbyzwecken transportieren oder wenn es sich um den Transport von Tieren unmittelbar in oder aus einer Tierarztpraxis/ -klinik geht.

 

Das bedeutet also, dass ein professioneller Springreiter, der mit seinem Pferd zum Turnier fährt, um dort Preisgeld damit zu verdienen einen Nachweis braucht, während Lisa Müller, die mit ihrem Pony aus Spaß zu einem Turnier fährt, ihn nicht benötigt.